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SPNV-Angebot


Die Finanzierung eines bedarfsgerechten Angebots im SPNV ist in Nordrhein-Westfalen durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) geregelt.
Das Land stellt im Rahmen der sogenannten SPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 1 ÖPNVG landesweit jährlich mindestens 800 Millionen Euro zur Verfügung. Der NVR erhält derzeit einen Anteil von rund 23 %. Die Zuwendungen werden vor allem zur Finanzierung von SPNV-Betriebsleistungen im NVR-Gebiet bzw. in den Gebieten des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) und des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) verwendet. Der NVR leitet die Fördermittel zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots für Regional-Express-, Regional- und S-Bahnen an die beauftragten Verkehrsunternehmen weiter.

Im Gebiet des NVR verkehren derzeit 27 SPNV-Linien (alle Linien mit mindestens einem Bahnhof im Gebiet des NVR), davon 9 Regional-Express-, 14 Regionalbahn- und 4 S-Bahn-Linien. Jährlich befördert der SPNV auf diesen Linien rund 150 Millionen Fahrgäste.

Eine Übersicht über die Linien des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Gebiet des Nahverkehr Rheinland finden Sie hier zum Download: