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Investitionsförderung


Im Zweckverband Nahverkehr Rheinland sind die Investitionsförderung im ÖPNV und SPNV sowie die Planung und Bestellung des SPNV-Betriebs gebündelt. Die Investitionsmittel, die dem NVR zur Verfügung stehen, stammen zum einen aus der pauschalierten Investitionsförderung des Landes (nach § 12 ÖPNVG), zum anderen handelt der NVR als Bewilligungsbehörde im Auftrag des Landes (nach § 13 ÖPNVG).

 

Investitionsförderprogramm des NVR Landes- und Bundesförderprogramme